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Ausstellungsansicht I

 

In einer Zeit der Bilderfluten in allen Medien gerät das unikate Werk eines Künstlers allzu leicht ins Abseits. Das Auge bleibt am Größten hängen, alles ist augenblicklich verfügbar.  Bildende Kunst findet sich in einem gleichsam darwinistischen Überlebenskampf wieder. Oft schaffen es nur die stärksten Bilder ins Bewusstsein.  Es gilt, wieder über die Kunst des Sehens zu sprechen, Zeit vor dem Kunstwerk zu verbringen, sich vorbehaltlos einzulassen, zu entschlüsseln, die Schönheit im Detail zu entdecken.
Und so lautet der Titel der ersten Ausstellung 2019 DIE KUNST DER BETRACHTUNG
Der Einladung von Walter G. Goes, Günther Haußmann und Frank Otto Sperlich sind vierzehn Künstler*innen gefolgt. Zur Vernissage am Freitag, 15. 03. 2019, 18 Uhr in Putbus, Markt 10 wollen wir mit jedem/jeder  Künstler*in  über die eingereichte Arbeit sprechen.
Kann das gut gehen?
In der Gemeinschaft muss jeder Rechenschaft über sein Tun geben vor anderen: die Raumpflegerin, der Handwerker, der Arzt, der Banker, der Politiker.  Künstler nicht. Sie schützt das Grundgesetz, Artikel 5, Absatz 3: Die Kunst ist frei. Künstler müssen nicht sagen, was sie tun und warum.
Da gibt es die gleichen Überlegungen wie bei der Frage nach dem Titel eines Kunstwerkes. Braucht es einen?
Nein, sagen die einen. Mit dem Titel gibt der Künstler eine Denkrichtung vor – und nimmt dem Betrachter die Möglichkeit, es für sich zu entdecken, zu interpretieren. Die Deutungsfreiheit wird eingegrenzt. Er nimmt dem Werk die Spannung, die es verdient.Der Betrachter soll das Werk „vollenden“, in seine Sinneswelt aufnehmen und neue Sinneserfahrungen machen. Und nun soll der Künstler gar über seine Arbeit sprechen?
Ja, sagen die anderen. Zeitgenössische Kunst ist nicht mehr selbsterklärend; man braucht Vorkenntnisse, um sie zu entschlüsseln. Der Titel hilft dabei. Man sieht nur, was man weiß. Das Gespräch mit dem Künstler ist stets ein Gewinn.

 

Ausstellungsansicht II